Betriebsverfassung, Tarifrecht und Mitbestimmung.
Das kollektive Arbeitsrecht bildet das rechtliche Fundament der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften. Es umfasst das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampfrecht. gross::rechtsanwaelte berät alle Beteiligten – ob Betriebsräte, Arbeitgeber, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände – und begleitet sowohl die tägliche Zusammenarbeit als auch Konfliktsituationen bis vor das Bundesarbeitsgericht.