Kollektives Arbeitsrecht

Betriebsverfassung, Tarifrecht und Mitbestimmung – kompetente Beratung auf höchstem Niveau.

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Das kollektive Arbeitsrecht bildet das rechtliche Fundament der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften. Es umfasst das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampfrecht. gross::rechtsanwaelte verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung aller Beteiligten – ob Betriebsräte, Arbeitgeber, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände – und begleitet sowohl die tägliche Zusammenarbeit als auch Konfliktsituationen bis vor das Bundesarbeitsgericht.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Schulung von Betriebsräten
  • Einigungsstellen und Einigungsstellenverfahren
  • Betriebsvereinbarungen – Verhandlung und Gestaltung
  • Tarifvertragsrecht und Tarifbindung
  • Arbeitskampfrecht – Streik und Aussperrung
  • Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Entlassungen
  • Sozialplanverhandlungen und Interessenausgleich
  • Konzernbetriebsräte und Gesamtbetriebsräte
  • Betriebsübergang (§ 613a BGB)
  • Gewerkschaftliche Fragen und Koalitionsfreiheit