Works constitution, collective bargaining and co-determination – competent advice at the highest level.
Das kollektive Arbeitsrecht bildet das rechtliche Fundament der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften. Es umfasst das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampfrecht. gross::rechtsanwaelte verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung aller Beteiligten – ob Betriebsräte, Arbeitgeber, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände – und begleitet sowohl die tägliche Zusammenarbeit als auch Konfliktsituationen bis vor das Bundesarbeitsgericht.